Stand 22.03.2020

Das neuartige Coronavirus (Sars-CoV-2) hält die Welt in Atem und führt aktuell zu großen Unsicherheiten. Die tatsächlichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind aus heutiger Sicht kaum abschätzbar. Die wirtschaftlichen, finanziellen aber vor allem auch emotionalen Folgen werden große Nachwirkungen haben.

Viele Unternehmen haben schon jetzt die Auswirkungen dieser Krise unmittelbar zu spüren bekommen: Auftrags- und Umsatzeinbrüche sowie Betriebsschließungen standen in der letzten Woche auf der Tagesordnung. Die österreichische Regierung hat schnell und überlegt gehandelt und umfassende Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft zugesagt. Hier folgte eine kurze Zusammenfassung der ersten wichtigen Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen:

1. Härtefallfonds für KMU

Unabhängig von regionalen Unterstützungsmaßnahmen (zB in Wien) dotiert der Bund einen Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, freie Dienstnehmer, Non-Profit-Organisationen und andere Kleinstunternehmen mit 1 Milliarde Euro, um diese Gruppen vor den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19 Krise zu schützen. Die Abwicklung der Förderungen wird im Auftrag des Bundes durch die Wirtschaftskammer erfolgen, wobei nicht nur Wirtschaftskammermitglieder anspruchsberechtigt sein werden. Die Unterstützung wird in Form von „echten“ Zuschüssen erfolgen, wobei die Anspruchskriterien (wer, wie, wieviel) gerade ausgearbeitet und wahrscheinlich schon in der nächsten Woche veröffentliche werden. Ich halte Sie an dieser Stelle über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Während für den nationalen Notfallfonds für KMU noch detaillierte Richtlinien ausgearbeitet werden, hat die Stadt Wien gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien bereits eine Sonderförderung für Mitglieder der WKW mit bis zu 10 Dienstnehmer bekannt gegeben: Hier wird bei einem monatlichen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr zwischen 50% und 74% ein Zuschuss zur Miete von max € 600,00 (Mietkosten müssen nachgewiesen werden) und bei einem Rückgang ab 75% ein Ausfallsersatz von bis zu € 1.000,00 pro Monat gewährt. Detaillierte Informationen sind auf der Website der Wirtschaftskammer abrufbar. Ich unterstütze gern bei der Erstellung und Einbringung des Förderantrags.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist es aktuell mehr den je zu empfehlen, ihre Buchhaltungsaufzeichnungen aktuell zu führen, insbesondere auch auf monatlicher Basis, um ehebaldig die dann erforderlichen Unterlagen und Nachweise erbringen zu können.

2. Unterstützung für Künstler und Agenturen

Zur Unterstützung von Künstlern, die Einnahmenausfälle aufgrund der Covid-19-Krise verzeichnen, wird der Künstler-Sozialversicherungsfonds im Jahr 2020 mit zusätzlich 20 Mio Euro dotiert. Für die Gewährung von Beihilfen aufgrund dieser Maßnahme werden nun ebenfalls Richtlinien erlassen, die nunmehr auch finanzielle Unterstützung für Vermittlungsagenturen vorsehen können.

3. Steuerliche Maßnahmen

Als eine wesentliche Maßnahme wurde bereits verlautbart, dass die oben erwähnten Zuwendungen steuerfrei behandelt werden und dass die damit geförderten Ausgaben dennoch voll abzugsfähig bleiben werden. Darüber hinaus wurden die folgenden Maßnahmen für kurzfristige Zahlungserleichterungen im Bereich der Steuern verlautbart:

  • Anträge zur Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 können bis 31.10.2020 gestellt werden und werden umgehend bearbeitet! Die voraussichtliche Minderung der Einkünfte und die konkrete Betroffenheit durch die Krise sind darzulegen.
  • Darüber hinaus können die Vorauszahlungen auch auf einen niedrigeren Betrag festgesetzt werden, als es der voraussichtlichen Steuer für 2020 entspricht, wenn eine starke Betroffenheit durch die Coronavirus-Krise dargelegt wird.
  • Nachforderungszinsen für Nachzahlungen (dann frühestens im Jahr 2021), die aufgrund der Herabsetzungen anfallen könnten, werden auf Antrag nicht festgesetzt.
  • Es kann – wie bisher auch – eine Stundung und Ratenzahlung für Steuerschulden beantragt werden; die Finanzämter haben bei der Bearbeitung die besonderen Umstände durch die Krise zu berücksichtigen (es ist anzunehmen, dass diese Anträge nun sehr schnell und einfach gewährt werden). Im Antrag kann auch beantragt werden, dass Stundungszinsen nicht festgesetzt werden.
  • Sollte es aufgrund von verspäteten Zahlungen zu Säumniszuschlägen kommen, wird auch hier eine Herabsetzung oder Nicht-Festsetzung in Aussicht gestellt.

Generell ist aktuell davon auszugehen, dass Anträge, die im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten aufgrund der Coronavirus-Krise gestellt werden, rasch und unbürokratisch bearbeitet werden. Grundsätzlich sollte daher für alle Anträge FinanzOnline verwendet werden. Sollte jemand keinen FinanzOnline-Zugang haben und die Anträge nicht über eine steuerliche Vertretung abwickeln, so können Anträge mittels speziellen Formulars an corona@bmf.gv.at gesendet werden. Mehr Informationen unter:

https://www.bmf.gv.at/en/information/information-coronavirus.html

4. Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen bietet ebenfalls die Möglichkeit Beiträge zu stunden und/oder in Raten zu bezahlen. Mit Verweis auf eine persönliche betriebliche Betroffenheit durch die Coronavirus-Krise ist auch eine Nachsicht von Stundungszinsen möglich. Anträge können per Mail gestellt werden.

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857727

Weiterhin ist auch eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage möglich. Dies sollte in Hinblick auf die nächste Vorschreibung, die am 31.5.2020 fällig wird, rechtzeitig überlegt werden. Dieser Antrag ist grundsätzlich mittels Online-Formular einzubringen.

https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.854309

In Hinblick auf zu zahlende Sozialversicherungsbeiträge für Dienstnehmer, gibt es ebenfalls großzügige Erleichterungen, die kürzlich auch mit dem 2. COVID-19-Gesetz gesetzlich verankert wurden:

  • SV-Beiträge von Unternehmen, die von einer nach Gesetz oder Verordnung geregelten Betriebsschließung, Betriebsbeschränkung oder einem Betretungsverbot betroffen sind, sind für die Zeiträume März, April und Mai zinsenfrei zu stunden.
  • Die ÖGK kann dies auch für alle anderen Unternehmen genehmigen, deren Liquidität durch die Krise betroffen ist.
  • Bereits fällige Beitragszahlungen werden im Zeitraum März bis Mai 2020 vorläufig nicht eingemahnt und durch die ÖGK nicht eingetrieben; es werden diesbezüglich bis Ende Mai auch keine Insolvenzanträge durch die ÖGK eingebracht.
  • Keine Säumniszuschläge in den Monaten März bis Mai 2020.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann die Maßnahmen bei Bedarf um weitere 3 Monate verlängern.

Diese Erleichterung umfassen nicht verpflichtende Meldungen an die ÖGK (Beitragsmeldungen, An- und Abmeldungen etc)!

5. Kurzarbeit für Dienstnehmer

Seit kurzem wird von AMS und Sozialpartnern ein neues Model der Kurzarbeit für vom Coronavirus und den damit einhergehenden Maßnahmen betroffene Betriebe angeboten. Die Regelungen sind umfangreich und teilweise sehr komplex. Die betroffenen Behörden bieten auf ihren Websites umfangreiches Informationsmaterial und bieten natürlich auch telefonischen Support:

https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_corona_kurzarbeit

Viele der Maßnahmen, die kurzfristig und in den nächsten Monaten Erleichterungen für Österreichs Wirtschaft bringen sollen, sind derzeit noch grob umrissen, wie etwa der Härtefallfonds für KMU, werden aber voraussichtlich schon in den nächsten Tagen im Detail ausgearbeitet und präsentiert werden. Ich halte Sie an dieser Stelle gerne auf dem Laufenden und stehe für Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen natürlich gerne zur Verfügung! Zwischenzeitlich sind vor allem die folgenden Schritte für kleine und mittlere Unternehmen zu empfehlen:

  • Halten Sie sich über alle Maßnahmen, sowohl über behördliche Restriktionen als auch die gebotenen Fördermaßnahmen, auf dem Laufenden! Es ist damit zu rechnen, dass vor allem auf regionaler Ebene noch einiges hinzukommen wird. Ich werde auf meiner Website www.dieSteuerberaterin.wien laufend neue Informationen online stellen.
  • Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre Finanzen, nämlich sowohl über den aktuellen Status (verfügbare Mittel und Finanzrahmen) als auch über die kurzfristig zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen (und Zahlungseingänge); dies sowohl für Ihren Betrieb als natürlich auch für den Privatbereich.
  • Nehmen Sie gegebenenfalls, auch frühzeitig, mit Ihrer Bank Kontakt auf, um Zahlungsziele und Finanzrahmen zu besprechen.
  • Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsbetreuer, sofern Sie eine Betriebsausfallsversicherung abgeschlossen haben, und informieren Sie sich über ihre Möglichkeiten und die Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung.
  • Halten Sie Ihre Buchhaltung (auf monatlicher Basis), sowohl für das Jahr 2019 als auch für die ersten Monate in 2020, aktuell, sodass Unterlagen für einen Förderantrag schnell zur Verfügung stehen.

Kontaktieren Sie Ihre Steuerberaterin, um erste Schritte und Maßnahmen zu besprechen und in Angriff zu nehmen. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass auch unsere Berufsgruppe derzeit mit einer Vielzahl an Anfragen konfrontiert ist und manche Erledigungen daher auch Zeit in Anspruch nehmen. Ich bin bemüht, Ihre Anliegen möglichst umgehend und rasch umzusetzen. Sollten Sie noch nicht mit einer Steuerberaterin zusammenarbeiten, ist dies vielleicht der Moment, um über eine solche Zusammenarbeit nachzudenken. SteuerberaterInnen verfügen nicht nur über Routine im Kontakt mit Behörden, sie sind in der Regel mit einer Vielzahl gleicher oder ähnlicher Fälle konfrontiert und können Ihren Klienten dadurch wichtige Praxiserfahrung bieten.