AktuellesSozialversicherung & KinderbetreuungsgeldDieSteuerberaterin.wien | Alexandra Kaspar | KINDERBETREUUNGSGELD – Anhebung der Zuverdienstgrenze ab 1.1.2020

Schon im Juli 2019 wurde im Nationalrat eine Anhebung der Zuverdienstgrenze im Rahmen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes von € 6.800 auf € 7.300 pro Jahr beschlossen. Im Gegensatz zu den sogenannten „Pauschalvarianten“ bemisst sich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mit einem %-Satz vom Letztverdienst (dzt 80%, maximal € 66,00 pro Tag) vor dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

Bei der Ermittlung bzw Kontrolle der Einhaltung der Zuverdienstgrenze ist allerdings gerade bei Selbständigen Vorsicht geboten: Bei den nunmehr € 7.300,00 (pro Kalenderjahr) handelt es sich um einen sogenannten „Grenzbetrag“ und nicht um den Gewinn pro Jahr. Auf Grundlage des ermittelten Gewinnes im Bezugsraum ist dieser abzugrenzen und nach einer bestimmten Formel auf den Grenzbetrag umzurechnen.

Im Idealfall wird bei der Ermittlung der individuellen Zuverdienstgrenze bzw der Kontrolle der Einhaltung derselben und bei der Abgrenzung der Einkünfte (wenn nicht für ein ganzes Kalenderjahr Kinderbetreuungsgeld bezogen wird) die Unterstützung durch eine Steuerberaterin in Anspruch genommen.