AktuellesNeue GesetzeDieSteuerberaterin.wien | Alexandra Kaspar | STEUERREFORM 2019 – Änderungen für KMUs

Mit etwas Verspätung wurde am 19.9.2019 doch noch der erste Teil der angekündigten Steuerreform im Nationalrat beschlossen. Damit können ab 1.1.2020 u.a. die folgenden Neuregelungen für kleine und mittlere Unternehmen umgesetzt werden:

  • Erhöhung der Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer von € 30.000 auf € 35.000 pro Jahr
  • Neue (zusätzliche) Gewinnpauschalierungen für Kleinunternehmer in der Einkommensteuer
  • Erhöhung der Grenze für die Sofort-Absetzbarkeit von „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ (GWG) von € 400,00 auf € 800,00 pro Anschaffung
  • Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige und Landwirte um 0,85%

Für geringverdienende Dienstnehmer mit einem Einkommen bis zu € 15.500 pro Jahr wird der Verkehrsabsetzbetrag um € 300,00 pro Jahr erhöht. Zwischen einem Einkommen von € 15.500 und € 21.500 wird dieser Zuschlag linear reduziert.

Da sich dieser Absetzbetrag nicht auswirkt, wenn der/die Steuerpflichtige aufgrund eines niedrigen Einkommens (unter € 11.000 pro Jahr) gar keine Einkommensteuer bezahlt, wird für diese Personen die sogenannte Negativsteuer um € 300,00 pro Jahr erhöht (=> „SB-Bonus“).

Weitere Informationen zu diesen Neuerungen folgen in Kürze!